Z-ATLAS Export

Das IT gestützte Zoll-Ausfuhrverfahren (AES)

mandantenfähig

Anbindung an Vorsysteme und/oder manuelle Erfassung

Vorlagen für wiederkehrende Ausfuhren

umfangreiche Plausibilitätsprüfungen bei der Ausfuhranmeldung

optische Kennzeichnung des Bearbeitungsstandes

Prüfung nach dem zugelassenen Warenkatalog

wahlweise als Inhouse – oder ASP-Lösung

integrierte Feldhilfen und Online-Hilfe

 

Warum Z-ATLAS?

Mit dem europaweiten Projekt AES (Automated Export System) zum IT geführten Ausfuhrverfahren sollen die bisher in Papierform verwendeten Ausfuhranmeldungen durch die Nutzung moderner IT Verfahren für alle Beteiligten vereinfacht werden.
In Deutschland ist dies seit dem 01. August 2006 möglich.

Durch die Teilnahme am ATLAS Ausfuhrverfahren entstehen Ihnen viele Vorteile:

keine vorgedruckten Formulare für die Ausfuhranmeldung

keine zeitlichen Einschränkungen bei der Übermittlung der Ausfuhranmeldungen

Vermeidung von langen Liege- und Wartezeiten der Ware

sofortige Rückmeldung vom Zollamt

Elektronischer Empfang des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)

Elektronischer Empfang der Ausfuhrbestätigung

® Z-ATLAS - AES Ausfuhr ist Ihre komfortable Lösung für die elektronische Ausfuhranmeldung.

 

Wie arbeite ich mit Z-ATLAS?

Durch die Nutzung einer zertifizierten ATLAS-Teilnehmer- Software treten Sie in einen elektronischen Dialog mit der Ausfuhr- und der Ausgangszollstelle. Dadurch
bekommen Sie schneller Informationen zu Ihrer Ausfuhranmeldung und Ihren Ausfuhrnachweisen.

Mit Z-ATLAS können Sie über definierte Schnittstellen Daten für die Ausfuhranmeldung aus Ihrem Vorsystem übernehmen und verarbeiten. Natürlich ist auch eine
Nutzung ohne entsprechende Schnittstellen oder die Ergänzung fehlender Werte ohne weiteres möglich. Dabei helfen Ihnen integrierte Hilfefunktionen und
Plausibilitätsprüfungen innerhalb von Z-ATLAS.

Danach beginnt der elektronische Prozess:

1. Mit der elektronischen Übermittlung der Ausfuhranmeldung an die Ausfuhrzollstelle durch einen Beteiligten beginnt der Geschäftsprozess in das Ausfuhrverfahren.

2. Nach der Annahme der elektronischen Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Registriernummer (MRN) und nach der Überlassung das Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Wenn die behördliche Prüfung ergibt, dass die Ware nicht in das Ausfuhrverfahren überführt werden darf, wird die Anmeldung für ungültig erklärt.

3. Das Ausfuhrbegleitdokument begleitet die Ware zur Ausgangszollstelle an der EU-Grenze. Das heißt, das ABD nimmt der LKW-Fahrer mit.

4. Die Ausfuhrzollstelle überwacht den Ausfuhrvorgang bis zur Bestätigung des physikalischen Ausgangs der Ware. Der Beteiligte erhält eine elektronische Ausgangsbestätigung und den Ausfuhrnachweis.

 

 

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